Richtlinie (EU) 2017/738 - Höhere Anforderungen an Spielzeugsicherheit

Die Europäische Union hat die Grenzwerte für Schadstoffe wie Blei, Phenol und Bisphenol A in Spielzeug verschärft, um Kinder besser vor giftigen Schwermetallen zu schützen.

  • Ab 28. Oktober 2018 tritt zunächst die Regelung bezüglich der Freisetzung von Blei in Kraft: So darf sich beispielsweise aus Kreide nur noch zwei Milligramm Blei pro Kilogramm lösen statt bisher 13,5 Milligramm.
  • Ab 4. November 2018 wird der Grenzwert für Phenol verschärft. Das gilt bei Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und bei Spielzeug, das in den Mund genommen werden kann.
  • Ab 26. November 2018 treten dann auch die neuen Grenzwerte bezüglich Bisphenol-A bei Spielzeug in Kraft: Es dürfen nur noch 0,04 Milligramm pro Liter Bisphenol A (BPA) freigesetzt werden, statt bisher 0,1 Milligramm pro Liter.

[Richtlinie (EU) 2017/738 des Rates vom 27. März 2017 zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2009/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug hinsichtlich des Gehalts an Blei zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt]