Überarbeitet - Norm für Babyschaukeln

Babys und Kleinkinder erkunden ihre Umwelt, indem sie Dinge in den Mund nehmen oder an ihnen kauen. Deshalb ist es wichtig, die Menge schädlicher Stoffe in diesen Gegenständen zu begrenzen. Das gilt zum Beispiel für Formaldehyd, das gelegentlich in Textilien, Holzteilen oder Klebstoffen zu finden ist. Formaldehyd ist als krebserregende Substanz eingestuft und eine bekannte Ursache für Hautreizungen.


Die für Babyschaukeln geltende Norm DIN EN 16232 wurde in wichtigen Punkten, das heißt auch bezüglich der chemischen, thermischen und mechanischen Gefährdungen, überarbeitet und enthält nun die Änderung 1:2018, mit der ein normativer Anhang C mit Warnhinweisen in den jeweiligen Sprachen der CEN-Mitgliedstaaten aufgenommen wurde.

 

DIN EN 16232 enthält Sicherheitsanforderungen und die entsprechenden Prüfverfahren für Babyschaukeln, die für Kinder mit einem Gewicht von höchstens 9 kg und die noch nicht selbstständig sitzen können, vorgesehen sind. Babyschaukeln nach dieser Norm sind keine Schaukeln, die als Aktivitätsspielzeug nach DIN EN 71-8 eingestuft werden.
 

DIN EN 16232:2018-10 „Artikel für Säuglinge und Kleinkinder – Babyschaukeln“